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Leo Schmidt :
Einführung in die Denkmalpflege
Konrad Theiss-Verlag, Stuttgart 2008, 167 Seiten geb., 32 Abb. s/w.
ISBN:978-3-8062-2075-9. Buch bestellen bei
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Artikel von Heinrich Speich vom 24. Januar 2008
Das neue Buch von Leo Schmidt soll kein Kompendium denkmalpflegerischer
Möglichkeiten und Vorschläge sein, wie man es vielleicht erwarten könnte. In
acht konzisen Kapiteln führt er in die ideellen, strukturellen und materiellen
Voraussetzungen öffentlicher Denkmalpflege und die Geschichte der
Baudenkmalpflege in Deutschland, Frankreich und England ein.
Die
ersten beiden Kapitel beleuchten anhand prominenter Beispiele
denkmalpflegerische Konzepte mit ihrer zeitgebundenen Intention und
längerfristigen Wirkung. Der Autor versteht es dabei, die Architektur- und
Denkmalschutztheorien und ihre Schöpfer weitgehend vorurteilsfrei darzustellen.
Die Hauptaussage Schmidts ist, dass alle Konzepte zuerst ihrer Zeit und dann
erst dem Denkmal verpflichtet sind und dass die Qualität eines Denkmals aus
unterschiedlicher Gewichtung verschiedener Werte entsteht und stets wandelbar
ist. Bereits Alois Riegl (1857-1905) unterschied anhand des Streits um den
Wiederaufbau der Ruine des Heidelberger Schlosses 1903 Erinnerungswerte
(historischer Wert und Kunstwert) und Gegenwartswerte (Gebrauchswert und
Kunstwert) von Denkmälern. Er
erläutert gesellschaftliche und politische Mechanismen, welche die
Entscheidungsfindung um die „richtige“ Methode im Umgang mit Denkmälern
beeinflussen, bis hin zur aktuellen Diskussion um den Wiederaufbau des Berliner
Stadtschlosses.
Nach dieser ausführlichen Einleitung in Grundgedanken und Entwicklung der
Denkmalpflege werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Die Charta von
Venedig umfasste 1964 im ersten Artikel „sowohl das einzelne Denkmal als auch
das städtische und ländliche Ensemble (Denkmalbereich), das von einer ihm
eigentümlichen Kultur, einer bezeichnenden Entwicklung oder einem historischen
Ereignis Zeugnis ablegt. Er bezieht sich nicht nur auf grosse künstlerische
Schöpfungen, sondern auch auf bescheidene Werke, die im Lauf der Zeit kulturelle
Bedeutung bekommen haben.“ Als Ziel der
Denkmalpflege sollte die Pflege der Substanz über Restaurierungen gestellt
werden und „die Beiträge aller Epochen (...) respektiert werden“.
1972 legte die UNESCO sechs Kriterien fest, nach denen die „Liste des Erbes der
Welt“ erfasst werden sollte: 1) Die einzigartige künstlerische Leistung,
Meisterwerk des schöpferischen Geistes, 2) Orte und Objekte mit beträchtlichem
Einfluss auf die Entwicklung der Architektur, der Grossplastik oder des
Städtebaus und der Landschaftsgestaltung, 3) einzigartige oder zumindest
aussergewöhnliche Zeugnisse untergegangener Zivilisationen oder
Kulturtraditionen, 4) herausragende Beispiele eines Typus von Gebäuden oder
architektonischen Ensembles oder einer Landschaft, die einen bedeutsamen
Abschnitt in der menschlichen Geschichte darstellt, 5) hervorragende Beispiele
überlieferter menschlicher Siedlungsform oder Landnutzung, die für eine
bestimmte Kultur typisch ist, insbesondere wenn sie unter den Druck
unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht ist, und 6) -in Verbindung mit
anderen Kriterien- Objekte, die in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit
Ereignissen, lebendigen Traditionen, mit Ideen oder mit Glaubensbekenntnissen,
mit künstlerischen oder literarischen Werken von aussergewöhnlicher universeller
Bedeutung verknüpft sind. Eine Kontroverse entspann sich um die geforderte
Authentizität, die das Objekt haben muss, um auf die Liste zu kommen.
Die
26 Objekte in Deutschland auf der Liste des Weltkulturerbe umfassen
hauptsächlich Kirchen, Schlösser und Innenstädte sowie zwei Bergwerke, die
Flusslandschaften an Elbe und Rhein und mehrere Parkanlagen. Darunter finden
sich auf zweifelhaft restaurierte Werke wie der Dom von Speyer. Der Autor
betont, dass der Prozess zur Aufnahme in die Liste von Politikern und weniger
von Fachleuten abhängt und daher fragwürdig sei. Er beleuchtet auch die negative
Seite der Liste am Beispiel der Buddhas von Bamian oder der Brücke von Mostar,
die nicht trotz sondern gerade wegen ihrer Bedeutung zerstört wurden.
Die Kategorien von
Denkmälern teilt Schmidt nach ihren Entstehungszusammenhängen und den Nutzungen
ein. Es werden Denkmale aus Bau und Kunst, Garten und Landschaft, Technik- und
Industriegeschichte, von Städtebau und Siedlungsstruktur, Archäologische
Denkmale und Ruinen sowie Unbequeme Denkmale unterschieden. Schmidt führt
gelungene und missratene Beispiele für die Kategorien an und plädiert für eine
sanfte Nutzung der Objekte, im Wissen um ihren Erinnerungswert. Gerade im Umgang
mit unbequemen Denkmalen zeigt sich die Tauglichkeit von
Denkmalpflegekonzepten, indem die Bausubstanz entgegen aktuellen Zwängen der
Nachwelt überliefert und damit der Erinnerungswert des Denkmals erhalten bleibt
bzw. erst entsteht.
Schmidt befasst sich auch mit den alltäglichen Problemen der Denkmalpflege:
Erhalten, ersetzen, nutzen oder umnutzen im Spannungsfeld von Gesetzen,
Interessen, Besitzverhältnissen und Bedürfnissen. Er wünscht sich hier eine
langfristige Ausrichtung der denkmalpflegerischen Konzepte, die darauf abzielen
sollen den Denkmalwert, die cultural significance, zu erhalten und nicht
bloss die materielle Substanz. Als gelungene Beispiele dafür erwähnt er die
Marienkirche in Müncheberg bei Berlin, deren 1945 ausgebrannte Ruine erst in den
90er Jahren wiederhergestellt wurde. Dabei wurde die Kirche neu eingedeckt und
erhielt einen hölzernen Einbau, der die Funktion der Kirche erfüllt. Die
Geschichte der Kirche mit Zerstörung und Ruinendasein ist damit sichtbarer
Bestandteil des Denkmals, das nun den modernen Erfordernissen der
(ursprünglichen) Nutzung entspricht.
Der Autor
spricht sich aber nicht für ein „Primat des Denkmals“ aus.
Wiederherstellungsbemühungen und Ausbauten finden seine Zustimmung, wenn das
Denkmal möglichst umfassend als gewachsene Einheit respektiert wird. Um-, An-
und Neubauten an Denkmalen begrüsst er grundsätzlich, um Denkmale der Nutzung zu
erhalten und damit zu sichern. Diese sollten aber die gewachsene Substanz
berücksichtigen und identifizierbar sein, wie beispielsweise bei der
Umgestaltung der portugiesischen Klosterruine Santa Maria in Buoro zum Hotel.
Erst
gegen Ende des Buches führt Schmidt die Leserschaft kurz in die rechtlichen
Aspekte der Denkmalpflege und ihre Institutionen ein. Das Kapitel wirkt
aufgesetzt, zumal die Geschichte der Denkmalpflege sowie die Grundlagen und
Chartae bereits eingeführt wurden und die Charta von Burra im Gegensatz zu den
zitierten Gesetzestexten im Anhang abgedruckt ist. Im abschliessenden Kapitel
Herausforderungen und Perspektiven fasst Schmidt das Wesentliche zusammen
und plädiert für eine ehrliche Denkmalpflege in der Zukunft, was bei ihm
bedeutet, historische Substanz einerseits in Bestand und Nutzung zu erhalten, zu
dokumentieren und zu veranschaulichen, andererseits aber nicht zu korrigieren
oder verwischend zu ergänzen. Die Denkmalpflege sei „ihr eigener grösster
Feind“, da sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe die Eingriffe an den Denkmalen
vornehmen lasse. Er spricht sich gegen allmächtige staatsgelenkte Denkmalpfleger
aus und wünscht sich dafür mehr Interesse der Besitzer. Dies postuliert er nicht
im Sinne finanzieller Beteiligung oder verordneter Denkmalerhaltungen, sondern
insbesondere als „ (...) Recht darauf, seine eigenen Spuren am Denkmal zu
hinterlassen. Denn jede Restaurierung hinterlässt Spuren, die im Rückblick
gelesen werden können (...) “.

Leo Schmidt :
Einführung in die Denkmalpflege,
Konrad Theiss-Verlag, Stuttgart 2008, 167 Seiten geb., 32 Abb. s/w.
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