Liechtensteins
Rolle im Zweiten Weltkrieg
Differenzierte Bilanz der Unabhängigen
Historikerkommission
Artikel von Jürgen
Schremser
vom 19. April 2005
Im
Rahmen einer Medienkonferenz präsentierte die „Unabhängige
Historikerkommission Liechtenstein - Zweiter Weltkrieg“ (UHK) die
wichtigsten Ergebnisse einer vierjährigen Forschung zu “Liechtenstein in
der NS-Zeit und im Zweiten Weltkrieg”. Im Zentrum der Untersuchungen stand
die Frage, ob liechtensteinische Finanzinstitute (Banken und Treuhänder) bei
Transaktionen mit Vermögenswerten, die von Profiteuren oder aber Opfern des
NS-Systems stammten, beteiligt waren. Ergänzend wurden aber auch die Bereiche
der liechtensteinischen Flüchtlingspolitik, der Produktion für den deutschen
Kriegsbedarf sowie Fragen einer allfälligen liechtensteinischen Involvierung
in Raubkunsterwerb, „Arisierungen“ und Zwangsarbeit abgeklärt.
Die
UHK war im Mai 2001 durch Auftrag der liechtensteinischen Regierung eingesetzt
worden. Letztere nahm nun zu den Ergebnissen Stellung. Von
Kompensationsforderungen, wie sie noch vor Beginn der UHK-Forschungen von jüdischer
Seite erhoben wurden, ist keine Rede mehr. Das offizielle Liechtenstein zieht
vorerst gesellschaftspolitische Konsequenzen: Sensibilisierung gegenüber
Rassismus und Antisemitismus.
Vergangenheitspolitisches
Mandat
Dass
“Liechtenstein kein Hort für Nazi-Gelder” war, ist die in den Inlands-
und Auslandsmedien meist zitierte Schlussfolgerung aus dem zusammengefassten
Endbericht der UHK. Die betreffende Feststellung ist eine verzögerte,
wissenschaftlich fundierte Antwort auf den moralisierenden Vorwurf des World
Jewish Congress (WJC) im Jahre 2000. WJC-Geschäftsführer Elan Steinberg äußerte
damals in einem Spiegel-Interview, dass geraubte jüdische Vermögenswerte –
Gold, Geld und gestohlene Kunst – auch durch Mithilfe liechtensteinischer
Finanzinstitute versteckt bzw. verschoben worden seien. Eben dieser Vorwurf
und die sogleich daran geknüpfte Kompensationsforderung des WJC waren der öffentlichkeitswirksame
Auslöser für eine offizielle liechtensteinische Vergangenheitsaufarbeitung
nach dem Modell der Schweiz (Bergier-Kommission). Gemessen an diesem Auslöser
waren Einsetzung und Arbeit der UHK vergangenheitspolitisch erfolgreich: Ihre
offizielle Bestellung markierte eine international glaubwürdige Geste
verantwortungsvoller Vergangenheitsbewältigung im Zeichen des globalisierten
Holocaust-Gedenkens. Ihr Schlussbericht diente der Regierung jetzt dazu, ein
zukunftsgerichtetes Bekenntnis zu antirassistischer Aufklärung und
Gewaltverzicht zu formulieren. Dass die seinerzeit vom WJC erhobenen Vorwürfe
sich in dieser Form nicht bestätigen ließen und die angekündigten
Beweisdokumente anscheinend nicht existieren, blieb in der
Regierungsstellungnahme und den Medienberichten weitgehend unkommentiert. Auch
dies dürfte Teil einer vergangenheitspolitisch sensiblen Diplomatie sein. Während
sich die rigorosen Vorwürfe des WJC inhaltlich nicht erhärten ließen, ist
deren politische Impulswirkung unbestritten: Ohne entschlossenes Vorgehen jüdischer
Interessenvertreter wäre auch in Liechtenstein keine derart umfangreiche
Untersuchung der NS- und Weltkriegsphase eingeleitet worden. Der Umfang des
UHK-Schlussberichtes belegt auch, dass in Bezug auf problematische Phasen der
liechtensteinischen Zeitgeschichte noch im Jahre 2000 erheblicher
gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufklärungsbedarf bestand.
Schlussbericht
erst im Sommer
Während
der vergangenheitspolitische Nutzen der UHK bereits jetzt eingeschätzt werden
kann, ist der inhaltliche Ertrag ihrer Forschungen mit Vorbehalten zu werten.
Der mehrere hundert Seiten umfassende Schlussbericht sowie die diversen
Einzelstudien zu den Abklärungsbereichen der UHK werden erst im Sommer in
Buchform vorliegen. Erst dann kann das laut Außenminister Walch “akribisch
und schonungslos durchleuchtete” Geschichtskapitel in seiner Komplexität erörtert
und zur Diskussion gestellt werden. Vorläufig hat nur die politische
Auftraggeberin, Liechtensteins Regierung, Einsicht in den Gesamttext des
Berichts. Das Parlament (Landtag) wird zudem Gelegenheit haben, sich mit
den Ergebnissen zu befassen. Immerhin konsumierte die vierjährige
Forschungsarbeit 3,5 Millionen Schweizer Franken, welche vom Landtag bewilligt
wurden. Die UHK-Arbeit stellt damit – gemessen an seiner Laufzeit - das
bislang teuerste geisteswissenschaftliche Forschungsvorhaben Liechtensteins
dar. Inwieweit diese Investition auch gesellschaftlichen Erkenntnis- und
Bildungsgewinn bedeutet, wird sich erst in jenen Diskussionen erweisen, die
durch volle Verfügbarkeit der Forschungsberichte ermöglicht werden. Dennoch
erlaubt eine aufmerksame Lektüre der mit Stand vom 1.März 2005 publizierten
„Zusammenfassung des Schlussberichts“ der UHK mehr Erkenntnisgewinn als in
den verbreiteten Medienberichten zur Geltung kommt. In dieser
Berichtszusammenfassung sind es weniger die häufig wiederholten
Hauptergebnisse, als deren Nach- und Nebensätze, die aufhorchen lassen und
ein genaueres, oftmals überraschendes Bild des Kleinstaates im
Weltkriegsgeschehen zeichnen lassen.
Liechtenstein
als Suisse miniature
Sowohl
forschungspraktisch wie inhaltlich lehnte sich die UHK-Arbeit eng an die
Vorarbeiten der schweizerischen Unabhängigen Expertenkommission (UEK) an. Für
die Einzelstudien in den Bereichen Flüchtlingspolitik, Rüstungsindustrie und
Finanztransaktionen (Kapitalflucht von Opfern und Tätern) wurden Experten der
ehemaligen Bergier-Kommission beigezogen. Liechtensteins enge politische und
ökonomische Verbindung mit dem größeren Zollvertragspartner Schweiz musste
bei allen Untersuchungsbereichen der UHK in Rechnung gestellt werden: bei der
Flüchtlingspolitik, die im schweizerisch bewachten Grenzgebiet und in enger
Abstimmung mit der schweizerischen Fremdenpolizei erfolgte. Bei der Rüstungsproduktion
– vorwiegend für den deutschen Bedarf – welche unter den Vorgaben des
schweizerischen Kriegsmaterialexportes und der deutsch-schweizerischen
Clearingvereinbarungen ab 1941 anlief. Schließlich war auch die Frage möglicher
Kapitalfluchtbewegungen bzw. Devisentransaktionen via Liechtenstein nur in
engem Konnex mit dem schweizerischen Bankenplatz und Währungsraum abzuklären.
Aus
einer Makroperspektive erscheint das kleine Fürstentum in Bezug auf das
Deutsche Reich als zollvertragsgebundener Mitarbeiter bzw. Nutznießer des
wesentlich potenteren Akteurs “Schweiz”. In Ergänzung bzw. Abstimmung zum
schweizerischen Kooperationsrahmen mit dem kriegführenden Reich hat auch das
Fürstentum das Seinige beigetragen, Verfolgten Zuflucht geboten, aber auch
der NS-Volks- und Wehrgemeinschaft Dienste erbracht. Eine Bewertung dieser
Kooperation kann nicht allein auf einen, schwer einschätzbaren, Einfluss auf
den Kriegsverlauf abstellen. Während in Bezug auf die Schweiz noch die Frage
gestellt wurde, ob deren Rüstungs- und sonstige Dienste etwa das Kriegsende
in Europa hinausgezögert hätten, wäre eine solche Überlegung in Bezug auf
Liechtenstein eher abwegig. Die UHK weist hier auf die Zweiseitigkeit der
Kooperation hin und stellt einerseits fest „die liechtensteinischen Exporte
(...) hatten für die deutsche Kriegsführung keine wesentliche Bedeutung.“
Andererseits war die „Kriegskonjunktur“ sowohl betriebs- wie
volkswirtschaftlich für die Bewohner des Kleinstaates von erheblichem Nutzen
und Gewinn. Die Namen der Unternehmen sind in Liechtenstein nach wie vor populär;
weniger populär war es lange Zeit, über deren Gründerzeit zu forschen und
zu diskutieren. Nicht nur die Tatsache der Produktion von kriegswichtigen Gütern
für Deutschland, auch die Aufnahme und Abweisung von (jüdischen) Flüchtlingen
an der liechtensteinisch-schweizerischen Grenze war der Landesöffentlichkeit
bekannt. Weniger bekannt war und ist das Schicksal der materiellen Werte jüdischer
Verfolgter. Diesbezüglich hält die UHK fest, dass das Dritte Reich auch auf
Auslandsguthaben deutscher Juden zugriff, die in Form einer
liechtensteinischen Gesellschaft angelegt waren. Hier, wird nun festgehalten,
sei es meist nicht gelungen, entsprechenden Schutz zu bieten.
Unter
dem Aspekt der ökonomischen Anbindung an die Schweiz scheint es wenig überraschend,
dass Liechtenstein keinen eigenen Goldhandel mit dem Reich betrieb und dass
seine zwei Banken keine Adresse für Kapitalflucht bzw. Devisenschiebereien für
NS-Größen darstellten. Hierfür waren das schweizerische Bankensystem und
die währungspolitisch zuständige Nationalbank eben die vorrangigen Partner.
Gleichwohl ist die finanz- und rechtstechnische Infrastruktur des kleinen
liechtensteinischen Banken- und Treuhandwesens der Dreißiger- und
Vierzigerjahre durch Personen und Dienststellen im Dritten Reich in Anspruch
genommen worden. In diesem Bereich darf man auf die Detailstudien der UHK
gespannt sein. In ihrer Zusammenfassung stellt sie fest, dass
liechtensteinische Sitzgesellschaftsgründungen für deutsche Interessenten
auf Veranlassung von Banken und Anwälten, die aus oder über die Schweiz
operierten, erfolgten. Bei Gesellschaften, die 1941 bis 1944 zur Durchführung
von Handelsgeschäften mit Deutschland gegründet wurden, konstatiert die UHK
“ein breites Aktivitätsspektrum, das von der Tarnung von Vermögenswerten,
Verschleierung von Besitzverhältnissen zur Finanzierung illegaler oder
problematischer Geschäfte bis hin zur Verschiebung von Geldern zweifelhafter
Provenienz reichen konnte.”
Problematische
Rolle des Fürstenhauses
Relativ
neu und jedenfalls im Fürstentum aus verschiedenen Rücksichtsgründen kaum
bekannt, sind die Forschungsergebnisse in Bezug auf die historische Rolle des
Fürstenhauses. Der seit Juni 1938 regierende Fürst Franz Josef I. erscheint
in mehrfacher Hinsicht mit den Beraubungsvorgängen im deutschen
Herrschaftsraum verquickt: einmal als Erwerber (“Ariseur”) jüdischen Vermögens
nach dem Anschluss Österreichs 1938, dann als Ankäufer von Kunstobjekten
zweifelhafter Herkunft, schließlich als Gutsbesitzer, auf dessen Ländereien
in Mähren Ende des Krieges jüdische Zwangsarbeiter zum Einsatz kamen. Nicht
zuletzt war der Fürst auch an Einbürgerungen jener Profiteure des NS-Systems
beteiligt, welche bei Kriegsende in Liechtenstein ihre Zuflucht fanden und
deren “Vorzugsbehandlung” die Kommission als “fragwürdig” einstuft:
Ratjen, Steegmann und Ruscheweyh. Wiewohl die UHK sich beeilt, die
problematischen Handlungen des Fürsten wohlwollend zu interpretieren, ist
allein die Nennung all dieser Vorgänge ein Indiz für das umfangreich und
unabhängig wahrgenommene Mandat der Historiker.
Besonderheit
Liechtensteins?
Die
UHK ist in ihrem zusammengefassten Schlussbericht um Zurückhaltung bei
Bewertungen oder gar Schlussfolgerungen bemüht. Dennoch wird, nicht zuletzt
durch den Liechtenstein-Historiker und UHK-Vorsitzenden Peter Geiger ein
wertender Interpretationsrahmen hergestellt. Geiger betont die Einzigartigkeit
des Kleinstaates Fürstentum Liechtenstein im historischen Kontext der Dreißiger-
und Vierzigerjahre. In den diesbezüglichen Formulierungen des Berichts und
der offiziellen Pressemeldung wird dem weiteren Publikum Verständnis für die
„Besonderheit Liechtensteins“ angesonnen. Es wird auf die begrenzten
Handlungsmöglichkeiten des Kleinstaats, die Teilabhängigkeit von der Schweiz
und die bedrohliche Lage zum benachbarten Dritten Reich hingewiesen. Schließlich
versteigt man sich zur Behauptung: „Jenes Liechtenstein der Dreißiger- und
Vierzigerjahre ist nicht mit dem heutigen Land zu vergleichen.“ Nicht zu
vergleichen? Soll hier mit wissenschaftlichen Mitteln jene Brücke in die
Vergangenheit abgebrochen werden, die es doch erst ermöglicht und sinnvoll
erscheinen lässt, sich in der Gegenwart mit der eigenen Vorgeschichte
auseinander zusetzen? Stellte die UHK nicht eingangs ihrer
Berichtszusammenfassung programmatisch fest: „Die Gegenwart lebt aus der
Geschichte“? Auch der Sache nach sind die Hinweise auf die Besonderheit des
historischen Liechtenstein zu problematisieren: Einige von der UHK
konstatierte Handlungsfaktoren galten und gelten über das Jahr 1945 hinaus,
dazu gehören die Anbindung an die Schweiz, ebenso „Opportunismus und
innenpolitischer Pragmatismus“ gegenüber ausländischen Mächten oder aber
Schutzsuchenden. Schließlich scheint auch die Beschreibung des „Aktivitätsspektrums“
liechtensteinischer Gesellschaften im Zweiten Weltkrieg – „Verschleierung
von Besitzverhältnissen“, „Verschiebung von Geldern zweifelhafter
Provenienz“ – nicht gerade geeignet, die Unvergleichlichkeit des heutigen
mit dem früheren Liechtenstein zu belegen. In Bezug auf die Besonderheit
Liechtensteins wäre die UHK besser beraten, sich weniger einen politischen
als einen kulturgeschichtlichen Blickwinkel anzueignen. So könnten die
langfristig wirkenden Strukturen der liechtensteinischen
Nachkriegsgesellschaft, die im spannungsreichen Verhältnis gegenüber der
Schweiz und dem Deutschen Reich geprägt wurden, von jenen Praktiken
unterschieden werden, die heute tatsächlich einzigartig und unwiederbringlich
vergangen erscheinen.
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Literatur-
und Quellen zum Thema:
- www.liechtenstein.li
(Rubrik Staat/ Aussenpolitik/ Ausgewählte Themen/ Unabhängige
Historikerkommission)
- Jürgen Schremser: "Erzählverhältnisse.
Vergangenheitspolitik und Zeitgeschichte in Liechtenstein. – Ein
Diskussionsbeitrag." In: Wolfgang Weber (Hg.): Regionalgeschichten –
Nationalgeschichten. Festschrift für Gerhard Wanner zum 65. Geburtstag,
Feldkirch 2004, 441-458.
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