Bernhard Jussen, Hg.: Die Macht des Königs. Herrschaft in
Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit.
Verlag C.H. Beck,
München 2005. 478 Seiten, 22 Abbildungen s/w, in Leinen gebunden. ISBN
3-406-53230-6. Buch bestellen bei
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Artikel vom 1. Mai 2005 von Heinrich Speich
Ein spannender
Sammelband – ein Widerspruch in sich? Bernhard Jussen demonstriert eindrücklich,
wie Einzelbeiträge thematisch sinnvoll verknüpft werden können und wie ein
Herausgeber den Text beeinflussen kann. Das Werk gliedert sich in 26
chronologisch angeordnete Beiträge, die einem festen Schema folgen. Jeder
Beitrag beginnt mit einem längeren Quellenzitat, welches in die einzelnen
Themata einführt.
Das
Konzept des Buches scheint einfach zu sein: Wie handelt ein König und warum?
Erst auf den zweiten Blick offenbaren sich die Schwierigkeiten der Darstellung,
in die Jussen in der Einleitung hinweist: Die lange Dauer der Betrachtung von
der Spätantike bis nach der Französischen Revolution, die verschiedenen Systeme,
Definitionen, Praktiken, Umstände von Königsmacht etc. Die Anordnung der
Beiträge ist aber durchwegs gelungen, da Jussen es versteht, sie nicht nur
chronologisch, sondern auch thematisch sinnvoll einzureihen. Die
Binnengliederung durchgehend gleich, was den Zusammenhang zwischen den einzelnen
Artikeln fördert
und dem Buch zu beachtenswerter Einheitlichkeit verhilft. Auch die Querverweise
zwischen den Artikeln zeugen von einer sehr sorgfältigen Redaktion. Eine
ausführliche Bibliographie rundet den positiven Gesamteindruck ab.
Egon
Flaig, der Verfasser des ersten Artikels, zeigt wie sich das System des
westlichen Kaiserreiches in der Spätantike veränderte. Das Kaiseramt war ab ca.
390 nicht mehr erstrebenswert für Usurpatoren, sondern das Heermeisteramt,
welches sich als rivalisierende Institution etablierte. Der römische Prinzipat
basierte bis ins dritte Jahrhundert auf der Akzeptanz durch Senat, Armee und
Volk von Rom. Im Verlaufe des vierten Jahrhunderts verloren die Westkaiser die
Kontrolle über die Armee, die sich kaum mehr aus Römern, sondern hauptsächlich
aus reichsfremden Hilfstruppen zusammensetzt. Diese waren nicht genügend im
Reich und dessen Strukturen sozialisiert. Das machte die Kaiser machtlos und die
Heermeister unabhängig. Heer und Reich hatten ihre Integrationskraft früherer
Jahrhunderte eingebüsst. Allein die Kirche hatte eine Klammerfunktion zwischen
den Provinzen. Der Osten hatte Reich die politische Kohäsionsfähigkeit nicht
verloren, weil das Reich mit Konstantinopel über eine Hauptstadt als Zentrum mit
funktionierenden Strukturen verfügte. Die Eliten und die Bürgerschaft der
Hauptstadt stützten den Kaiser vehement. Im Westen hatte Rom als Stadt seit dem
vierten Jahrhundert keine politische Bedeutung mehr, die Bevölkerungszahlen
sanken ständig. Dass sich das Kaisertum im Osten hielt, lag an drei Faktoren:
1.) der Funktion der Hauptstadt, 2.) der politischen Kommunikation des Kaisers
mit dem Volk (im Hippodrom) und 3.) des Schutzes, dessen die Kaiser in der
Hauptstadt und durch deren Bürger teilhaftig wurden.
Im zweiten Beitrag erklärt Bernhard Jussen die Möglichkeiten der
Selbstdarstellungen poströmischer Könige im Westen des Imperiums. Er führt
verschiedene Beispiele dazu an, wie die merowingischen Könige sich mit
wechselndem Erfolg in Kaiserimitation übten. Dabei merkt der Leser, wohin sich
die politische Herrschaft im frühen Mittelalter verschob, und wie die
Repräsentationsformen sich dabei änderten, bzw. neu definiert werden mussten.
Der Beitrag von Philippe Buc zielt darauf ab, nachzuweisen, dass Chronisten und
nicht die Handelnden selbst die Ereignisse prägten, weil diese die politischen
Rituale bewusst gestalteten und publikumswirksam präsentieren konnten. So
konnten je nach Verfasser und Lesart die Geschehnisse völlig unterschiedlich
interpretiert werden. Die Herrscher mussten also eine auf ihre Sichtweise
abgestimmte Botschaft vermitteln, was Buc „virtuelles Ritual“ nennt. Differenzen
in den Darstellungen zeugen von der hohen Bedeutung von Zeremonien, Liturgien
und Ritualen für die politischen Prozesse des frühen Mittelalters.
Der folgende Abschnitt beschreibt, wieso es von der Kaiserkrönung Karls des
Grossen unterschiedliche Versionen gab. Janet L. Nelson stellt folgende Fragen
an die Texte: Wer krönte wen? Wessen Idee war die Krönung? Wem nützte es? Wie
war der Ablauf und wie wurde dieser dargestellt? Was war die Wirkung? Je nach
Quelle fallen Antworten und Interpretationen unterschiedlich aus.
Michael McCormick befasst sich hernach mit der Frage, Was der
frühmittelalterliche König mit der Wirtschaft zu tun hatte. Er nennt die
Voraussetzungen für Handel und Wirtschaft im Frühmittelalter unter acht
zentralen Bedingungen: 1.) Wenig Schriftlichkeit, 2.) Personale Abhängigkeiten,
3.) Ökonomische Dynamik, 4.) Dominanz des Agrarsektors, Luxusproduktion an Höfen
zentriert, 5.) Mangel an Münzgeld, 6.) Autarkie innerhalb von Grundherrschaften,
7.) Schenkmentalität, 8.) Krieg zur Umverteilung von Reichtum. McCormick
erläutert am Beispiel Karls des Grossen die hohe Bedeutung des Königsschatzes,
der effizienten Verwaltung des Krongutes, der Handelsdynamik, der Produktion von
Luxusgütern sowie der Funktion von Markt, Messe, Münz- und Zollwesen. Insgesamt
legt er dar, wie und wieso der König als Konsument, Produzent, Kriegsherr und
Friedensfürst agieren konnte und musste. Ein konziser, erhellender Beitrag!
Weshalb die Normannenherrscher für die Franken unvorstellbar waren.
Hier beschreibt Johannes Fried etwas umständlich, dass die Franken meinten, die
Wikinger seien ein Volk mit einem König. Deshalb wandten sie das „Gens-Schema“
auf jene an, weil sie selbst keine anderen Schemata kannten. Erst im späten
9.Jahrhundert gab es bei den Dänen ethnogenetische Prozesse, die ihrerseits
durch Kontakte zum Frankenreich beschleunigt wurden.
Im folgenden Artikel belegt Johannes Fried Warum es das Reich der Franken
nicht gegeben hat. Regnum wurde erst in staufischer Zeit
institutionell aufgefasst, vorher war ein Reich ohne den König unvorstellbar.
Der König schafft, ist und besitzt das Reich. Deshalb plädiert Fried für das
Mittelalter folgerichtig für die Verwendung von „Königtum“ anstelle von „Reich“
oder sogar „Staat“.
Mit der Frage, wie der Typ des Alleinherrschers (monarchus) durchgesetzt
wurde, befasst sich Thomas Zotz anhand der Unterschiede zwischen Heinrich I.
(919-936) und Otto I. (936-973). Vor den Ottonen war das paritätische Aufteilen
unter die Söhne die übliche Art der Erbregelung. Dass auch Königreiche unter die
Söhne aufgeteilt wurden, war deshalb die Norm. Entscheidend für eine neue
Regelung im Jahre 936 waren die Interessen der Magnaten, denen schwache
Gesamtherrscher lieber waren als starke Regionalkönige, unter denen sie sich
kaum hätten entfalten können. So wurde Otto I. mit dem consensus der
Mächtigen im Reiche zum Alleinherrscher. Sein Bruder Heinrich fand sich mit der
Rolle des „dynastischen Reservisten“ nicht ab und revoltierte mehrfach. Brun,
der andere Bruder wurde Erzbischof von Mainz sowie Regent für Burgund und war so
direkt an der Herrschaft beteiligt. Die Individualsukzession der Ottonen stellte
einen Bruch mit der fränkischen Tradition dar und war nur mit Hilfe der
Mächtigen umsetzbar. Später galt die Alleinherrschaft des Königs als Norm und
die neue „Reichsidee“ ließ eine Teilung der Herrschaft nicht mehr zu. Der
Monarch manifestierte sich nun in Symbolen wie der Reichskrone, dem Thron oder
dem Christusbezug, die sich eben nicht mehr auf die Person des Königs sondern
auf dessen Amt und das Reich bezogen.
Die nun folgenden Abschnitte behandeln bezeichnenderweise nicht mehr nur die
Person des Königs und dessen Handlungen, sondern auch sekundäre
Herrschaftsmerkmale. Caspar Ehlers zeigt die Bedingungen auf, unter denen sich
ambulante zu residenter Herrschaft entwickeln konnte: Ein „Reisekönig“ war auf
Kommunikation angewiesen, Herrschaft ging auch im 10. und 11. Jahrhundert noch
von der Person des Königs aus. Der Ort dafür wechselte ständig. Der König hielt
in der Pfalz Hof, die zu seinem Krongut gehörte und welche die wirtschaftliche
Basis seines Aufenthaltes war. Des Königs Reisen stellten sicher, dass sein
adventus zum Ereignis wurde und die Präsenz als außergewöhnlich wahrgenommen
werden musste. Präsenz und Absenz des Königs wechselten sich ab und somit
gleichfalls Nähe zu Macht und Entscheidungen einerseits, Handlungsfreiheit bei
Abwesenheit andererseits. Ortsfeste Herrschaft setzte voraus, dass an einem
Standort die Versorgung des Hofes sichergestellt werden konnte, dieser Ort die
ständige Anwesenheit des Herrschers verkraftete und die Verwaltung unabhängig
vom Herrscher bei dessen Absenz eine gewisse Zeit funktionieren konnte. Die
Bildung von Haupt- bzw. Residenzstädten geschah in den europäischen Königreichen
zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert. Die Kirche und insbesondere das Papsttum
hatte in dieser Entwicklung eine Vorreiterrolle inne. Dabei war die ständige
Präsenz der Administration das zentrale Kriterium, nicht die des Herrschers. Im
deutschen Raum hat der ständige Wechsel dynastischer Zentrallandschaften die
Bildung einer veritablen Hauptstadt verunmöglicht.
Zbigniew Dalewski zeigt, Was Herrscher taten, wenn sie viele Söhne hatten –
zum Beispiel im Osten Europas. Er erläutert die Möglichkeiten dynastischer
Thronfolge: Erbfolgeregelungen, Oberherrschaften, Herrschaftsteilungen und
insbesondere das Seniorat – die Herrschaft des Ältesten.
Als Herausforderung des Königtums bezeichnet Otto Gerhard Oexle die Entstehung
der Kommunen, weil diese zunehmend Herrschaftsrechte für sich beanspruchten.
Diese Selbsthilfe ersetzte einen Teil des Schutzes, der traditionell von König
und Landesherrn geleistet wurde. Das von den Städten gesetzte Recht beruhte
allerdings allein auf dem Konsens der Beteiligten und wurde durch gegenseitigen
Eid unter Gleichberechtigten geschaffen. Die neuen Institutionen definierten
sich durch Selbstverwaltung und eigener Gerichtsbarkeit. Die Gremien wurden auf
Zeit und aus der Gemeinde gewählt, die sich durch Kooptation ergänzte. Der
„Vertrag“ etablierte sich als alternative Bindung zu Familie, Verwandtschaft,
Staat und Kirche. Als Vertragsgemeinschaften bildeten sich im späten Mittelalter
die Gilden, Zünfte, Bruderschaften und Universitäten. Bis heute bilden
„Eidgenossenschaften“ die Grundlage von konsensuellem Handeln von Gemeinschaften
und unterscheiden sich von hierarchischen Organisationsformen.
Claudius Sieber-Lehmann beschreibt, Warum es für das Verhältnis von Papst und
Kaiser kein erfolgreiches Denkmodell gab. Einige mittelalterlichen Modelle
waren dual, so die Lehre der Zwei Schwerter, der zwei Sonnen, Jakob und Esau,
Perez und Serach etc; andere Versuche waren Deszendenz- oder Körpermetaphern.
Die gleichen Konzepte wurden von den Exponenten von regnum und
sacerdotium unterlaufen, um die Superiorität des Einen über den Anderen zu
betonen. So scheiterten auch gut gemeinte Zwillingskonzepte am Monismus des
europäischen Mittelalters.
Wo
man im Mittelalter zwei Herren dienen konnte – und welche Folgen dies hatte.
Klaus van Eickels erläutert, unter welchen Voraussetzungen das mittelalterliche
Lehnswesen Mehrfachvasallitäten zuließ. Diese war im hohen Mittelalter nicht
außergewöhnlich, da nur eine „negative Treue“ an den Lehnsherr gefordert wurde,
das heißt, der Vasall durfte seinem Lehnsherr keinen Schaden zufügen und musste
die vereinbarten Leistungen erfüllen. Erst verdichtete Herrschaft und
territoriale Hegemonien verunmöglichten seit dem 13.Jahrhundert
Mehrfachvasallitäten.
Paul Magdalino schildert die Wahrnehmung von Byzanz im Westen: Reich, aber
untätig. Das byzantinische Reich hatte ein ausgefeiltes Hofzeremoniell und
verfügte mit seiner Hauptstadt über eine grandiose Bühne zur Inszenierung von
Herrschaft. Byzantinische Formen fanden über das Königreich Sizilien und die
Kreuzzüge Eingang nach Westeuropa.
Der Beitrag Wie das Reich heilig wurde von Stefan Weinfurter setzt einen
weiteren Markstein in der Entwicklung der Königsmacht in Europa, indem gezeigt
wird, wie sich – vereinfacht - die Idee vom „Reich mit heilbringendem König“ zum
„Heiligen Reich mit König“ gewandelt hat. Die Formel sacrum imperium
tauchte erstmals 1157 auf, in Anlehnung an die sancta ecclesia. Ein
heiliges Reich stand über den anderen Königreichen, durfte nicht im Stich
gelassen werden und beanspruchte über die Person des Kaisers Gleichrangigkeit
mit Byzanz. Dieses „Heilige Römische Reich“ bezog seine Legitimation über
Reliquien, Zeremonien und Hausheilige (Karl der Grosse und Friedrich Barbarossa
1165 in Aachen heilig gesprochen). 1157 wurde der Kaiser letztmalig als
Gesalbter des Herrn bezeichnet. Künftig bezog der Kaiser die Heiligkeit vom
Reich und nicht umgekehrt.
Warum
Canossa in Byzanz nur zur Parodie taugte
wird im Abschnitt von
Marie Theres Fögen erörtert. Entscheidend dabei sind die Beziehungen zwischen
König und Papst einerseits, zwischen Kaiser und Patriarch von Byzanz
andererseits. Dies manifestierte sich in zwei Ereignissen: Der allseits bekannte
Gang Heinrichs nach Canossa und die Exkommunikation des Basileus Michael VIII.
durch den Patriarchen Arsenios im Jahre 1261. Heinrich IV erhielt nach drei
Tagen die Absolution. Trotz vieler Bitten verzieh Arsenios die Blendung des
legitimen Thronfolgers nicht, obwohl er selbst 1258 Michael VIII. zum Kaiser
gekrönt hatte. Dabei traten sich zwei diametral unterschiedliche Bußkonzepte
gegenüber: Während Heinrich zu Füssen des Papstes Verzeihung erlangte, konnte
allein Christus dem byzantinischen Kaiser vergeben, der Patriarch konnte und
wollte dies nicht. Michael VIII. ließ Arsenios mittels einer Synode absetzen,
aber auch dessen Nachfolger löste das Anathem nicht. Die Byzantiner hätten aber
deshalb niemals die Autorität ihres Kaisers in weltlichen Belangen angezweifelt,
wie es im Westen bei Heinrich IV. der Fall war.
Malcolm Vale erklärt, wie die Einrichtung eines Appellationsgerichtshofes die
Autorität des französischen Königs stärkte. Dazu musste er in das gewachsene
Feudalsystem eingreifen. Die Macht des Königs war in Frankreich traditionell
schwach und basierte einzig auf dem Krongut. Außer dem Ehrenvorrang konnte sich
der König praktisch nicht über seine Vasallen erheben, wenn auch seine
Souveränität theoretisch absolut war. Die Loyalitäten galten bis ins
13.Jahrhundert ungeteilt dem Grundherren und nur zweitrangig dem König. Dem
König blieben nur zwei echte Regalien: das Appellationsgericht und die
übergeordnete sakrale Stellung als König. Indem er die oberste Gerichtshoheit
ausübte, konnte er sich als höhere Instanz durchsetzen und unbotmäßige Vasallen
zur Rechenschaft ziehen. Vale stellt im Vergleich mit anderen Königreichen
Europas fest, dass diese Prärogative ausschlaggebend war für die Herausbildung
der europäischen Territorialstaaten.
Im nächsten Artikel zeigt David Nirenberg, Warum der König die Juden
beschützen musste, und warum er sie verfolgen musste. Dieses Paradoxon
erklärt er mit zwei verschiedenen Funktionen des Königs. Einerseits standen die
Juden unter dem direkten Schutz des Königs. Sie waren lebende Beweise Christi,
Zeugen des Alten Bundes, der durch den Neuen Bund Gottes mit den Menschen
abgelöst worden war. Andererseits war es Aufgabe des christlichen Königs, die
Juden zu vernichten. Neben ihrer Funktion als „Geldbeutel“ stellten die Juden in
Städten immer wieder ein Ventil dar, an dem sich Unzufriedenheit der Bevölkerung
mit dem König entlud. So wurden antisemitische Gewalttaten zu Demonstrationen
gegen königliche Macht. Aber auch der König konnte aus Gewalt gegen Juden
profitieren: Nachdem die Juden in England fiskalisch ruiniert worden waren,
vertrieb sie König Edward aus dem Königreich und beschlagnahmte die restlichen
Güter. Diejenigen Könige, die sich aktiv an den Vertreibungen beteiligten,
hatten die Gewinne und die Unterstützung des Volkes auf ihrer Seite.
Der Text von Frank Rexroth beleuchtet exemplarisch am Beispiel von Richard II.
von England 1399, wie man einen König absetzte. Dabei waren zwei Prozesse
zentral: Die Entsakralisierung der Person des Königs und das Verständnis der
Amtswürde eines Herrschers, die er durch Wahl, Eid, Krönung und Salbung errungen
hatte. Als Gründe einer Absetzung wurden vor allem Meineid, Friedensbruch,
Sakrileg und Häresie angeführt, oft in Kombination. Ort, Zeit, Dauer und
Vorgehen der Absetzung wurde genau geplant und die Absetzung selbst wurde wie
die Amtseinführung zeremoniell inszeniert.
Heribert Müller schildert anhand der Ereignisse in Aachen 1473, wieso Karl der
Kühne auch als reichster Fürst der Zeit keine Chance hatte, König zu werden. Für
sein Königreich forderte er wie schon sein Vater volle Souveränität und
Lehenshoheit - das konnte ihm Kaiser Friedrich III. keinesfalls zubilligen, weil
ihm das Kurkolleg die Gefolgschaft versagt hätte. Zudem hätte ein neues
Königreich das Gleichgewicht unter den Reichsfürsten empfindlich gestört. Bis
zur Erhebung Preussens 1701 gab es keine neuen Königshäuser mehr. Es konnte sie
nicht geben.
Wie
der Römische König in Flandern zum Gefangenen seiner Untertanen wurde.
Hier beschreibt Wim Blockmans, wie und warum der junge deutsche König und
spätere Kaiser Maximilian 1488 in Brügge von den Bürgern festgesetzt und über
Monate gefangen gehalten werden konnte. Die Städte verteidigen ihre Privilegien
auch gegen Widerstände.
Im Folgenden erklärt Blockmans anhand der Belagerung von Florenz durch ein Heer
Karls V. 1529/30, wie Militärorganisation und königliche Herrschaft
zusammenhingen. Kriege und insbesondere Belagerungen von Städten verlangten
nach riesigen Heeren, die ihrerseits versorgt und besoldet sein wollten. Diese
explodierenden Kosten konnten sich bald nur noch die großen Königreiche oder
Allianzen leisten. So wurde die Kriegführung von den entstehenden Staaten
monopolisiert, den Kleinen blieb nur die Anlehnung an mächtige Partner.
Martin van Gelderen zeigt daraufhin, wie die Macht dem allmächtigen Kaiser Karl
V. entglitt, weil reformierte Fürsten auf ihr legitimes Widerstandsrecht
pochten. In England und den Niederlanden erreichte die Monarchiekritik im frühen
17.Jahrhundert einen Höhepunkt.
Albert Cremer belegt in seinem knappen Artikel, weshalb Ludwig XIV. kein
„absoluter“ König war. Der junge König schuf einen neuen Amtsadel und
versuchte, den alten Feudaladel aus den politisch entscheidenden Ämtern zu
verdrängen.
Der faszinierende Artikel von Matthias Müller weitet den Blick über die strenge
historische Quellenkritik hinaus und weist auf das weite Feld bildlicher Königs-
und Machtdarstellungen am Beispiel der Schlossarchitektur. Neue Residenzen
mussten ältere Bauten mit einbeziehen, um so deren Würde mit dem Anspruch des
Neubaus verbinden zu können. Selbst in Versailles wurde das Jagdschlösschen
Ludwigs XIII. in die grandiose Neuschöpfung miteinbezogen. Der Denkmalcharakter
älterer Bauteile war den Zeitgenossen durchaus bekannt und wurde von Herrschern
und Architekten bei Um- und Neubauten berücksichtigt.
Wie ein Ausblick auf Gegenwart und Zukunft beschreibt Martin Kirsch im
abschließenden Artikel zur Entwicklung der konstitutionellen Monarchie, wie
Napoléon Bonaparte aus republikanischen und monarchischen Elementen ein neues
System zimmerte und dieses konstitutionell verankerte und legitimierte. Er
bemerkt, dass die konstitutionelle Königsherrschaft die Grundlage gewesen sei,
die im 20.Jahrhundert zu den parlamentarisch-demokratischen, aber auch zu den
totalitären Systemen den Weg geebnet habe. Eine interessante These.
Der geneigte Leser, wenn er bis hierher durchgehalten hat, wird hier durch des
Rezensenten Synthese belohnt: Das schwierige Thema Königsmacht wird
chronologisch und thematisch versiert angegangen. Die strenge Gliederung des
Werkes und der einzelnen Artikel machen das Buch zu einem lesenswerten, vielfach
verwendbaren Ganzen.
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Bernhard Jussen, Hg.: Die Macht des Königs. Herrschaft in
Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit.
Verlag C.H. Beck,
München 2005. 478 Seiten, 22 Abbildungen s/w, in Leinen gebunden. ISBN
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