|
Das Verfassungsgericht entscheidet
gegen Berlusconi
Artikel vom 14. Januar 2011
Mit 12 gegen 3 Stimmen fällte das italienische
Verfassungsgericht am 13. Januar 2011 den Entscheid, dass zwei Kernsätze des
im März 2010 von der Regierungskoalition verabschiedeten Immunitätsgesetzes,
das Ministerpräsident Berlusconi vor der Justiz schützen sollte,
verfassungswidrig sind.
Silvio Berlusconi geniesst folglich keine Immunität mehr in drei Verfahren,
vor denen er sich schützen wollte: Bestechung eines Kronzeugen,
Steuerhinterziehung und Unterschlagung von Geldern des börsenkotierten
Medienkonzerns Mediaset, das von ihm kontrolliert wird.
Ministerpräsident Berlusconi kann nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts
nicht mehr selbst entscheiden, dass er auf Grund der Amtsgeschäfte für 6
Monate nicht vor dem Gericht erscheinen kann. Das Verfassungsgericht berief
sich dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger. Zudem machte
es geltend, dass eine solche Einschränkung durch ein Verfassungsgesetz hätte
gestützt werden müssen. Die
Richter werden nun von Fall zu Fall überprüfen, ob ein Prozess wegen der
Amtsführung des Premierministers verschoben werden muss. Die Verschiebung
ist nicht mehr automatisch.
Alle Aktionen bei Amazon.de.
An vorderster Front gegen den Regierungschef kämpft der ehemalige Mani
Pulite-/ Tangentopoli-Statsanwqalt Antonio Di Pietro, der ein von seiner
Partei Italia dei valori eingebrachtes Referendum gegen das
Immunitätsgesetz vorantreibt, damit sich Silvio Berlusconi nicht weiterhin
mit Scheinargumenten gegen Prozesse schützen kann, in dem er sich auf seine
Immunität als Regierungschef beruft und/oder einfach die Prozesse
verschleppt, bis er von der Verjährung profitiert. Laut dem
Verfassungsgericht dürfen nun die Bürger Italiens über das Immunitätsgesetz
abstimmen, wie es mit dem von Antonio Di Pietro vorangetrieben Begehren
verlangt wird, was allerdings insofern wenig Sinn macht, als das
Immunitätsgesetz ja vom Verfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig
beurteilt wurde.
Mit dem Entscheid des italienischen Verfassungsgerichts können die Prozesse
gegen Silvio Berlusconi fortgeführt werden.
Italien kämpft mit einer Staatsschuld von über 115% des BIP und sollte sich
eigentlich um Reformen kümmern. Stattdessen leistet sich die Rechtsregierung
weiterhin den Eiertanz um einen Führer, der seit Jahren diskreditiert ist
und mit Interessenkonflikten an allen Fronten zu kämpfen hat.
Wo bleibt hier eigentlich die EU? Im Fall von Ungarn erfolgt ein Geschrei
über ein zweifelhaftes Mediengesetz, doch in Italien darf ein
Medienunternehmer mit Justizproblemen die Regierung führen.
Siehe auch die Artikel:
Berlusconi verliert Misstrauensvotum wegen 3 Stimmen
nicht,
Misstrauensvotum in Italien,
Berlusconi immer einsamer.
|
|